Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2006 - 1 Sa 480/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,80665
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2006 - 1 Sa 480/05 (https://dejure.org/2006,80665)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.04.2006 - 1 Sa 480/05 (https://dejure.org/2006,80665)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. April 2006 - 1 Sa 480/05 (https://dejure.org/2006,80665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,80665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 5 Sa 185/11

    Eingruppierung nach dem Eingruppierungstarifvertrag 2009 für den

    Ein beim Gesamthafenbetrieb Rostock angestellter Arbeitnehmer kann zur Durchsetzung seiner Rechte gegen seinen Arbeitgeber (auch) die Organgesellschaft des Gesamthafenbetriebes verklagen (wie LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. Oktober 2003 - 1 Sa 262/03 unter Bezugnahme auf die vergleichbare Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 809/87 - BAGE 60, 292 = AP Nr. 4 zu § 1 GesamthafenbetriebsG = NZA 1989, 565; BAG 25.01.1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29 = AP Nr. 5 zu § 1 GesamthafenbetriebsG; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 6. April 2006 - 1 Sa 480/05), da die Rechtsfähigkeit und damit die Prozessfähigkeit des Gesamthafenbetriebes nach wie vor noch nicht über jeden Zweifel erhaben ist.

    An dieser Rechtsprechung, die der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt (BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 809/87 - BAGE 60, 292 = AP Nr. 4 zu § 1 GesamthafenbetriebsG = NZA 1989, 565; BAG 25.01.1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29 = AP Nr. 5 zu § 1 GesamthafenbetriebsG; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 6. April 2006 - 1 Sa 480/05), wird festgehalten, da die Rechtsfähigkeit und damit die Prozessfähigkeit des Gesamthafenbetriebes nach wie vor noch nicht über jeden Zweifel erhaben ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht